Gleichstellende Regelungen für Ehe und Lebenspartnerschaft treten am 26. November 2015 in Kraft. Das Gesetz zur "Bereinigung des Rechts der Lebenspartner" sieht Änderungen in vielen Gesetzen und Verordnungen vor - besonders im Zivil-, Sozial- und Verfahrensrecht.
Der Text vieler Gesetze bezieht sich nun bei Vorgaben für Ehepaare auch auf Lebenspartnerschaften. Die Änderungen sind überwiegend redaktionell. So wird in Vorschriften der Begriff "Ehegatte" durch das Wort "Lebenspartner" ergänzt.
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