Das machen Mörder doch auch, die stört das anscheinend nicht.
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Stimmt irgendwie :'|
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Ich finde hier in Deutschand werden Mörder sowieso zu lasch behandelt, ich hab mal nen Satz gehört dem ich mehr oder weniger nur zustimmen konnte " In Deutschland hast du einen Mord frei ". Wenn man bedenkt wie viele wegen "guter" Führung früher rausgelassen werden, oder letztens die Diskussion nach 5 Jahren bekommen die Knasturlaub. Hallo ?! die sitzen nicht ohne Grund da drin, die haben eine Strafe abzubüßen und sollen nicht auf Kosten der Steuerzahler mal ne Woche nach Tahiti. Wenns nach mir ginge würden Sexualstraftäter, Mörder etc. im Knast versauern. Sorry aber ich könnt mich jedesmal darüber aufregen.
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Ja in dem PUnkt haste Recht , "Lebenslänglich " .. ist bei denen ja was ganz anderes als es eigentlich heisst . Ich find Todesstrafe trotzdem zu hart !

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Das muss jeder selbst für sich entscheiden, ist ja aber auch ein recht kompliziertes Thema

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...und nun möge man mir bitte erklären, wie man jemanden zum sexualstraftäter macht. oder wie man fußfetischisten zu solchen mach. oder masochisten. oder sadisten. oder voyeuristen. oder hey, wie wärs mit homos? das würde mich brennend interessieren.
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Homos und brennend? Frag mal die Vertreter der Christlichen Kirche die haben mit sowas Erfahrung.
Aber ich finde es schön das sich so viele auf einmal auf ihre christlichen Wurzeln besinnen, da wird mir doch gleich warm ums Herz.Nebenbei wurden die Leute die hier mal wieder als Beispiel angebracht wurden wegen Todschlag oder Mord verurteillt, ist nämlich ein kleiner aber feiner Unterschied.
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meiner meinugn nach ist die todesstrafe zu gnädig. die leute sollten nicht umgebracht werden. kinderschänder und mörder (so wie anders brewick) sollten nicht die todesstrafe bekommen, sondern eine strafe mit der sie leben müssen. sie sollen büßen was sie getan haben und nicht zack und weg sind sie.
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Also jemand hat wen anderes ermordet und wurde erwischt. Der Richter
spricht die Todesstrafe aus und der Mörder wird hingerichtet. Aber
wartet, wer gibt uns eigentlich das Recht über das Leben und den Tod
anderer Menschen zu entscheiden? Nun gut, der Mörder hat wen umgebracht,
vllt aus Hass oder sonstigen Gründen und natürlich war es falsch was er
getan hat aber werden wir nicht auch zu Mördern wenn wir ihm nun sein
Leben nehmen? Und vor allem wenn man die Todesstrafe so konsequent
durchziehen würde, wie es immer gesagt würde dann müsste ein anderer dem
Richter ja wiederum auch das Leben nehmen, denn er wurde ja auch zum
Mörder, den Geschworenen natürlich auch, denn sie haben es erst soweit
kommen lassen in dem sie den Angeklagten überhaupt erst für schuldig
befunden, aus dem ganzen würde sich logischer Weise eine endlose Kette
aus Todesstrafen bilden bis nur noch einer übrig wäre der, zu seiner
Schande, auch noch Suizid begehen müsste&sich selbst das Urteil des
Todes erteilen müsste nur weil er es davor jemand anderem erteilt hat
und sich dadurch ebenso zu einem Mörder gemacht hat.Wie ihr seht wäre ruck zuck ein ganzes Volk ausgerottet. Und ihr heißt
denjenigen der sich diese Strafe ausgedacht hat auch noch intelligent.
Wenn ihr mich fragt war er der größte Idiot überhaupt. Und über die
möglichen Folgen seiner wundervollen Strafe hat er auch nicht nach
gedacht. Schwachsinnig.Und abgesehen davon ist der Tod meiner Meinung nach mehr eine Erlösung, 10Jahre Freiheitsentzug das ist eine Qual.
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will ich mich auf diese ebene denn begeben ?
wo sind denn die grenzen...wenn man auge um auge predigt...wenn jmd deine familie tötet,heißt das dann das du die familie des mörders töten sollst ?außerdem ist die sachlage nicht immer so einfach...und ich möchte keinen unschuldigen hinrichten lassen...
zumal alle die für die todesstrafe sind : wer von euch kann denn den einem menschen das leben nehmen..nicht anonym,sonder in echt....heutzutage ekeln sich die meisten schon wenn sie sehen das ein tier sterben muss um fleisch zu bekommen....da möchte ich die leute sehen,wie sie die todesstrafe vollziehen.....
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Das ist irgendwie so auch meine Meinung , der Staat [wir] hat nicht das Recht Mörder zu ermorden !
@-.-user-.- : So ist das meistens nicht , die müssen in fast allen Fällen über 10 Jahre drauf warten , im Gefängniss o:
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Das ist auch meine Meinung. Kein Verbrechen der Welt rechtfertigt die Todesstrafe, auch nicht bei Sexualstraftaten, oder wie bei Breivik.
Denn schon in unserem Grundgesetzt steht geschrieben: "Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."
Genauso schwachsinnig ist die Idee, ein Mörder oder Vergewaltiger hätte seine Menschenwürde verspielt.Unser Rechtsstaat funktioniert und zwar gut. Der beste Beweis dafür ist, dass das Frankfurter Gericht Magnus Gäfgen eine Entschädigung gezahlt hat.
Ich werde jetzt wahrscheinlich gleich wieder angemacht, ich hätte keinen Respekt und mit meiner Moral könne irgendwas nicht stimmen, aber das ist halt meine Meinung...
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Ich hab ja auch nach dem persöhnlichen Meinungen gefragt !:D
Ein Humaner Staat muss eigentlich das Rechta uf Leben aktzeptieren ! :'| -
Unser Rechtsstaat funktioniert und zwar gut. Der beste Beweis dafür ist, dass das Frankfurter Gericht Magnus Gäfgen eine Entschädigung gezahlt hat.
ich weiß ja nich... das is so wie mit den straftätern, die zu lange in sicherheitsverwahrung waren und dafür ne verdammt hohe entschädigung bekommen. ich finds irgendwo nich so prickelnd, dass wir steuerzahler erst für die überwachung während der sicherheitsverwahrung aufkommen müssen, und dann im anschluss auch noch für die entschädigung, weil von justizbeamten was verbockt wurde.
mal ganz abgesehen von den opfern und deren familien, wie die sich dabei fühlen, dass ihren peinigern zucker in den ar*** geblasen wird, will ich mir gar nich ausmalen.is meine meinung dazu...
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aber das ist doch das prinzip unseres sozialstaates...das man sich um jeden kümmert....
warum soll ich als arbeitender für arbeitslose zahlen...warum als gesunder für kranke...weil es und selbst treffen kann und weil wir ein soziales gewissen haben (sollten)... jedem gebenüber...wer sollte denn hingerichtet werden sollen ? mörder ? kinderschänder ? vergewaltiger ? gefährliche körperverletzung ? betrüger ? behinderte ? homosexuelle ?
das ist natürlich überzeichnet,aber wer will die grenze festlegen ?
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Crunklove
Artikel 1 des Grundgesetzes sagt:Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Nach der Präämbel ist dies die erste konkrete Aussage unserer Verfassung und zeigt damit die Bedeutung dieses einen Satzes und der Menschenwürde für unser politisches System, für unsere Demokratie. Es fällt schwer diesen Grundsatz auch bei den unmenschlichsten Taten aufrecht zu halten, aber wie wollte man – und vor allem wer sollte sich dies herausnehmen – eine Grenze finden, ab wann ein Mensch für den Staat kein Mensch mehr ist, wann er seine Würde verloren hat? Nach Anzahl der Toten? Der Brutalität? Dem Alter des Opfers?
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Ich bin gegen die Anwendung der Todesstrafe.
Ich will sie weder in China, noch im Iran oder den USA, weder Indien, noch in Indonesien, weder in Saudi Arabien, noch irgendwo anders in der Welt.
Ich will sie nicht als Steinigung, noch als Erschießung, noch als Enthauptung, noch als Hängung, noch den elektrischen Stuhl, noch die Todesspritze.
Ich will sie weder schmerzhaft, noch schmerzlos.
Ich will sie weder öffentlich, noch geheim.
Ich will sie weder für Frauen, noch für Männer; nicht für Behinderte, noch für Gesunde. Ich will sie weder für Zivilisten, noch für Militärs; nicht in Friedens – noch in Kriegszeiten.
Ich will sie nicht für möglicherweise Unschuldige, und ich will sie auch nicht für geständige Täter.
Ich will sie nicht für Homosexuelle.
Ich will sie nicht für Ehebrecherinnen.
Ich will sie für niemanden.
Ich will sie sogar für Mörder nicht, nicht für Mafiosi, nicht für Verräter und Tyrannen.
Ich will sie nicht als Rache, noch um uns bequemer und kostspieliger Gefangener zu entledigen, und auch nicht aus vorgeblichem Mitleid.
Denn ich suche eine größere Gerechtigkeit. Und es ist gut, diesen Weg zu gehen, um zum Wohl aller immer deutlicher einzustehen für die Würde der Person und des menschlichen Lebens, über das wir keine Verfügungsgewalt haben.
Quelle: Aus einem Beitrag, in einem Forum, seitens eines eröffneten Threads von mir, zur Todesstrafe -
Apokalypse,
weil es und selbst treffen kann und weil wir ein soziales gewissen haben (sollten)... jedem gegenüber...
ein toller Beitrag!
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Ich denke auch oft darüber nach , wenn man in einem Land wohnen würde , in der sie noch vorhanden ist und aktiv durchgeführt wird , und man dann unschuldig Jahrzentelang im Knast sitzt und die Fammilie denkt man ist schuldig ... oder man dann auch noch hingerichtet wird ... schrecklich ! Und das nur , weil man zur falschen Zeit am falschen Ort war , oder jemand einem was in die Schuhe schieben will ...
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und dann im anschluss auch noch für die entschädigung, weil von justizbeamten was verbockt wurde.
(...) dass ist so nicht richtig!
Zumal, wir brauchen eine differenzierte Debatte über die Folgen und Perspektiven des EMRK Urteils und keinen Alarmismus.
Richter können eine Sicherungsverwahrung verhängen, wenn ein Täter mehrere schwere Straftaten begangen hat und für die Allgemeinheit eine erhebliche Gefahr darstellt. Die Sicherungsverwahrung schließt sich an die Haftstrafe an. Sie kann grundsätzlich unbegrenzt sein - alle zwei Jahre muss aber geprüft werden, ob sie noch gerechtfertigt ist.
Eine nachträgliche Anordnung der Verwahrung ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aus dem Dezember 2009 allerdings menschenrechtswidrig. Bis zum Jahre 1998 konnte sie nämlich nur auf zehn Jahre befristet angeordnet werden, danach durfte sie lebenslang bestehen bleiben. Nach der Reform wurden viele Sicherungsverwahrungen verlängert - was nach EGMR-Ansicht gegen das Rückwirkungsverbot verstieß: Niemand darf wegen eines Gesetzes verurteilt werden, dass es bei seiner Tat noch nicht gab.
Deswegen müssen nun manche Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden - obwohl sie weiterhin als gefährlich gelten, aber dass betrifft eben nicht nur Sexualstraftäter, sondern auch alle "sog. Hangtäter", Betrüger, Drogenabhängige (Beschaffungskrinminalität) oder Räuber etc. pp.
Wenn unser Staat - sprich in die Rechtsstaatlichkeit, entgegen geltendes Recht eingreift, dann muss man sich nicht wundern, wenn dass EMRK, dementsprechende Gesetze aufhebt und Entschädigungen zuspricht.
Das EMRK hatte unserem Gesetzgeber reichlich Zeit gelassen, dementsprechende neue Gesetze zu erlassen, dass Bundesjustizministerium hat es leider versäumt, den geringen Spielraum komplett auszuschöpfen. Daher bleibt eine Schutzlücke bestehen. Derjenige, dessen besondere Gefährlichkeit sich erst während der Haft zeigt, kann nach dem Entwurf nicht untergebracht werden. Das Bundesjustizministerium hat für diesen Fall entgegen der Forderung der Länder keine weitere Anordnungsmöglichkeit der Therapieunterbringung für zukünftige Fälle aufgenommen. Das Therapieunterbringungsgesetz gilt daher nur als Auffangmöglichkeit für Altfälle. Bei dem Straftäter, dessen besondere Gefährlichkeit sich erst während des Vollzugs herausstellt, sollte eine nachträgliche Anordnung der Unterbringung nach Verbüßung der Strafhaft aber möglich sein.