1. September 2017 #1 Zitat von Nachrichten von queer.de (Meinung - Blog) Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts scheint zu einer Bestätigung der Einstweiligen Verfügung des "Tagesschau"-Sprechers zu neigen, muss aber noch eine Formalie klären. lesen Quelle: http://www.queer.de/detail.php?article_id=29593