Wohnung wird bezahlt oder nicht ?

  • Hallo,

    ich bin neu in diesem Forum und ich finde es echt schön hier. Ich weiß aber nicht so ganz ob diese Frage hier rein passt...naja vllt gibt es ja hier ein paar die schonmal in meiner Situation waren. Ich bin 24 und wohne immer noch mit meiner Mutter zusammen. Meine Mutter ist allerdings beim Jobcenter, das bedeutet ich auch. Nun möchte ich umziehen, aber ich habe nicht so viel Startkapital .. Bezahlt das Jobcenter den Umzug bzw die Wohnung ???

    Vielen Lieben Dank an euch schonmal !!!<3

  • Du kannst beim Jobcenter diverse Zusatz-Leistungen beantragen. Darunter dürfte durchaus auch ein Umzug fallen, wenn du denn begründen kannst, warum sie einen Umzug überhaupt unterstützen sollten. Da könntet ihr zum Beispiel behaupten, dass es euch nicht zumutbar ist, weiterhin zusammen zu wohnen (egal ob ihr euch nun wirklich so fetzt oder nicht, das können sie schlecht nachprüfen) oder dass du in einen bestimmten Ortskreis wegen Ausbildungs-, Job-Aussichten o.Ä. umziehen musst. Desweiteren gibt es ein Mindestalter, ab dem dir ein Umzug ohne große Begründung zusteht, weil deine Mutter dann in keiner Weise mehr zwangsläufig für dich zuständig ist - könnte 26 gewesen sein, aber da bin ich mir gerade nicht sicher.


    Eine weitere Zusatzleistung wäre deine Mietkaution - hier solltest du aber bedenken, dass das Jobcenter diese nicht wirklich bezahlt, sondern sie dir leiht. Würdest du die Kaution also vom Jobcenter bezahlen lassen, dann wollen sie die auch irgendwann wieder zurück haben (spätestens dann, wenn du aus der Wohnung wieder ausziehst).


    Falls das deine erste eigene Wohnung wäre, kannst du zudem auch noch eine Erstausstattung beantragen - darin beantragst du praktisch Geld für notwendige Einrichtungsgegenstände, die du alle einzeln aufzählen musst (Bett, Kleiderschrank, Kühlschrank, Küchenschränke etc.). Das Jobcenter entscheidet dann, was du davon tatsächlich zwingend brauchst und rechnet für alles zusammen einen Wert aus - meistens liegt so eine Erstausstattung irgendwo um die 1000 Euro, wenn du genug Gegenstände beantragt hast (was natürlich nicht dem realen Wert der Gegenstände entspricht, aber das ist eben leider so). Hier solltest du nur Gegenstände angeben, die du auch wirklich kaufen wirst, denn Stichprobenartig kann das Jobcenter im Nachhinein durchaus die Quittungen des Kaufs einfordern.


    Die Wohnung an sich muss das Jobcenter in Form der Miete bezahlen - allerdings muss die Wohnung dafür sowohl im Rahmen des Mietpreises als auch im Rahmen der Quadratmeter liegen. Das ist von Ort zu Ort völlig unterschiedlich und richtet sich nach dem Mietspiegel, den du im Jobcenter anfragen kannst. Hast du eine passende Wohnung gefunden, brauchst du zuerst ein Mietangebot des Vermieters, in dem die Details zur Wohnung stehen - das gibst du beim Jobcenter ab, wartest auf deren Zustimmung und danach darfst du den Mietvertrag unterschreiben. Auch hier kann es dir passieren, dass du dem Jobcenter eine Begründung nennen musst, warum ein Umzug für dich sinnvoll ist.

    Schwachfug aus meinem Leben:


    Er: weißt du...
    Ich: weiß ich..?
    Er: weiß nich, weißt du?
    Ich: wir sind voll ahnungslos - aber hoffnungslos genial \o.o/