Steuern: Ehegattensplitting auch für Schwule und Lesben

  • Sind Homosexuelle und Heterosexuelle jetzt auch vor dem Fiskus gleich? - Was die Kirche bisher noch nicht geschafft hat, scheint nun beim Thema Steuern ein Schritt weiter zu sein. Die gemeinsame Veranlagung der Steuern war bisher heterosexuellen Ehepaaren vorbehalten. Nach Presseberichten ist nun auch vorläufig dies für Homo-Paare möglich, die Steuerklassen dementsprechend zu ändern. Doch entspricht dies noch keiner gemeinsamen Veranlagung der Steuern. Mit einer eingetragenen Partnerschaft könnte so also für ein Paar mehr vom Lohn übrig bleiben. Damit wird einer der großen Kritikpunkte der Homo-Ehe angepackt, die den steuerlichen Vorteil bisher nicht geboten hat.


    Positiv ist sicher, dass nun die Gleichberechtigung vorangebracht wird. Aber ist das Modell des Ehegattensplittings überhaupt noch zeitgemäß? Ist der finanzielle Vorteil ein Grudn mehr, eine Eingetragene Levbenspartnerschaft einzugehen?


    Nachrichten dazu über google zu finden

  • Die Gleichstellung für Eingetragene Lebenspartner beim Ehegattensplitting ist leider kein Gesetz, sondern muss von jedem einzelnen Paar eingeklagt werden. Paaren wird empfohlen Einspruch zu erheben, wenn das Finanzamt sie nicht zusammenveranlagen will, dann wird meist der Antrag eingefroren, um auf die gesetzlichen Regelungen zu warten. Es stimmt, immer mehr Gerichte, bei denen Klagen von Lebenspartnerschaften eingingen, entschieden zugunsten der Gleichstellung, der Gesetzgeber hat aber noch nicht nachgezogen und wartet weiter auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Es wird zwar erwartet, das dieses zugunsten der Homosexuellen entscheiden wird, aber bis eine Entscheidung gefallen ist, kann noch viel Zeit vergehen.


    Im Sinne der allmählichen Gleichstellung wäre das sehr zu begrüßen. Sollten einmal alle faktischen Unterschiede zur Hetero-Ehe beseitigt sein, könnte man es auch einfach Ehe nennen und man müsste nicht auf jedem Formular Eingetragene Lebenspartnerschaft nachtragen...


    Fairer als ein Ehegattensplitting fände ich persönlich allerdings ein Familiensplitting, bei dem die Anzahl der zu versorgenden Kinder berücksichtigt wird und so Familien mit Kindern entlastet würden.


    Der steuerliche Vorteil ist natürlich kein Grund den Bund fürs Leben zu schließen, sondern alleine die Liebe ;) Da allerdings der Staat diese Vorteile Paaren gewährt, soll er sie allen Paaren gewähren, schließlich sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich und das ist nur fair.