Homosexualität pervers, krank und abnormal! Was soll das denn?

  • Hi ihr,
    ich hab mich grad total aufgeregt. Und zwar war meine Oma da, weil ich krank bin. Der Fernseher lief noch und es kam was über Homosexuelle-Ehen. Und dann hat meine Großmutter los gelegt:
    "Also nein, das ist doch nicht normal, wie kann man nur. Solche spinnerten. Das geht ja nicht. Das ist pervers und unnormal. Lass dich bloß nicht mit so einem Zeug ein!""
    So ging das dann noch eine viertel Stunde weiter. Ich wär fast ausgerastet und hätte irgendwas geschmissen!!! Sie weiß nicht, dass ich lesbisch bin, aber ich hätte es ihr fast gesagt.


    Kann mir jemand Antworten darauf geben, was das soll und warum man das unnormal finden kann? Meine Oma ist eigentlich eine ziemlich moderne Frau und ich hätte das nicht von ihr erwartet.
    Ich würde mich über Antworten sehr freuen.
    LG
    Lara

  • Ich denke: Modern hin oder her, deine Oma ist in einer anderen Zeit aufgewachsen und unter anderen Umständen als du.. Zu ihrer Zeit war vlt §175 noch in Kraft und wer weiß, wie sie zu hause erzogen worden ist..
    Ältere Leute haben leider oft solche einstellungen, das ist leider so, deine Oma ist da offenbar leider keine Ausnahme. Ich denke mal sie kennt sich mit sowas auch garnicht aus, vielleicht würde sie anders reden, wenn sie ein bisschen mehr verstehen würde.

  • Ich glaube nicht, dass alle älteren Menschen so sind, manche sind vllt konservativer (aber schau dir manche Jugendgruppen an... :rolleyes:)


    Ich zum Beispiel kenne eine voll netter alte Frau (über 80), deren Nachbarn schwul sind (ein Päärchen). Sie wohnt hier in unserem Ort und ich muss schon sagen, sie ist sehr gut mit ihnen befreundet, aber mit vielen anderen, Jüngeren haben die beiden Männer ein Problem. (also, nicht in Linz, ich wohne eigentlich offiziell in nem Örtchen irgendwo auf dem Land :-D)


    Ich hab mich echt voll gefreut, als meine Mutter erzählt hat, wie die alte Frau gesagt hat: "Na, ich bin froh, dass nebenan gleich zwei Männer wohnen. Die helfen mir immer und können mir auch aufhelfen, sowie gestern als ich hingefallen bin. Sie sind wirklich sehr nett." Ich war wirklich froh, weil ich bis zu diesem Zeitpunkt auch geglaubt habe, dass die meisten älteren Leute Probleme mit Schwulen oder Lesben haben, aber seitdem höre ich viele positive Berichte. Ich glaub das kommt echt drauf an. :-)


    ;-x

  • Ich glaube, es gibt in jeder Altersgruppe welche, die finden, das Homosexualität pervers, krank und abnormal ist. Aber ich glaube, das hängt sehr von der erziehung ab, welche einstellung die Eltern oder Freunde zu homosexuellen haben. Meist kennen diese Gegner keine Homosexuellen persönlich, und vertreten einfach die Meinung der anderen. Scheiß Vorurteile!!!!

  • Ich denke auch dass viel von der Erziehung aber auch ein gewisser Teil von der Einstellung abhängt.


    Meine beiden Omas haben kein Problem damit dass ich schwul bin, und meine beiden Mütter lesbisch sind.


    Bei meinem Opa bin ich mir allerdings nicht sicher, ob er dass auch so locker sehen würde, denn er wollte immer dass ich Pfarrer werde...



    Und mein bester schwulr freund bekomtm von seiner Oma auch immer gesagt wie böse die Homosexuellen sind.

  • Hallo Lara, boah scheiße ey, das wusste ich gar nicht! Oder du hast es mir mal erzählt, und ich habs wieder vergessen, aber das ist ja echt heftig. Vor allem, wenn man das von seiner eigenen Oma zu hören bekommt. Ich glaub, wenn du ihr gesagt hättest, dass du lesbisch bist, wäre sie komplett ausgeflippt. Aber ich mein, es kommt im Prinzip nicht auf das Alter an, wie man gegenüber Homo- und Bisexuellen eingestellt ist, sondern erstens die Aufklärung und zweitens die Wertevorstellung des Umfeldes, das auf einen Einfluss hat, und das von einem selbst. Leider ist es bei den meisten Menschen so, dass sie vor etwas Angst haben, dass sie nicht kennen und schnell Vorurteile aufbauen. Wenn sie dann aber Homos oder Bis kennenlernen, merken sie, dass das auch ganz normale Menschen sind. So wie ainotna erzählt hat von der alten Frau mit ihren schwulen Nachbarn. Die sind ja auch nicht böse, sondern sehr nett und helfen ihr, z. B. wenn sie hingefallen ist. Sie hat sich darauf eingelassen und sie hat gemerkt, dass auch Homosexuelle Menschen ganz normale Leute sind

  • Hey Shygirl,
    danke, der Artikel ist echt gut!
    Meine Güte, das ist ja krank! 5 Jahre im Knast sitzen, nur weil man eine andere Orientierung hat. Vor allem, dass der erst 1994 aufgehoben wurde, da waren ja die meisten von uns schon auf der Welt. Ein Glück dass die (meisten) Menschen, auch die Politiker heute schlauer sind.

  • Hey Morgana!


    Ja ich find die Vorstellung auch irgendwie komisch, dass ich schon auf der Welt war, als dieser Paragraph aufgehoben wurde. Strange...
    Was die "Schlauheit" der Politiker von heute angeht, ... Naja... :


    http://www.spiegel.de/politik/…and/0,1518,185184,00.html


    So gaanz ist das leider immer noch nicht durch... Und das hier (also in dem Artikel) ist schon ein echtes Ding, finde ich. Ich versuch mal, rauszufinden, was aus dem Menschen geworden, der das verzapft hat. Das kann ja eigentlich nicht angehen. Zumal es ja nicht nur um Homosexuelle ging, bei der Kritik bezüglich der Urteilsaufhebung, sondern auch um Deserteure. Und, das muss man sich einfach mal reinziehen: Der Typ befürwortet im Prinzip die Urteile, die von den Nazis verhängt wurden. Ich find das unfassbar...


    EDIT:


    Hab' ihn gefunden. =)


    http://www.norbert-geis.de/


    Dazu dann gleich passend seine Stellungnahme zur Ehe und zur Familie in Deutschland:


    http://www.norbert-geis.de/ueberzeugungen/ehe.htm


    "In weiten Bereichen der Politik wird also mehr und mehr der Versuch unternommen, die Ehe von der Familie abzukoppeln. Die Ehe soll aus dem besonderen Schutz, der ihr zusammen mit der Familie gemäß Art. 6 GG zukommen muss, herausgelöst werden. Dazu passt auch die Verabschiedung des Lebenspartnerschaftsgesetzes."


    "So sieht dies auch das Verfassungsgericht und stellt die enge Verbindung dieser beiden Institutionen ausdrücklich fest, wenn es sagt, dass die Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau die „alleinige Grundlage einer vollständigen Familiengemeinschaft“ und „Voraussetzung für die bestmögliche körperliche, geistige und seelische Erziehung von Kindern“ ist"
    (Gut, da kann er jetzt nix für, wenn das BVerfG das so sagt... Aber ich denk mal, es kommt ihm gelegen xD)


    "[...] Ehe ist auch für das Grundgesetz die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zur grundsätzlich unauflöslichen Lebensgemeinschaft ...“ Man weiß nicht, was man an dieser Entscheidung mehr bewundern soll: die Schlichtheit, Selbstverständliches auch als selbstverständlich wiederzugeben, oder die Charakterstärke, unbeeindruckt von dem Getöse im gesellschaftlichen Umfeld – es gab ja auch damals schon die Forderungen der Homosexuellen nach Gleichstellung – am Vernünftigen und Richtigen festzuhalten."


    " 5.4 Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
    Es gibt also sehr wohl Gründe, weshalb die Ehe in besonderer Weise zu schützen ist. Dennoch gibt es, wie erwähnt, eine starke Diskussion, ob dieser besondere Schutz, den die Verfassung nicht nur für die Familie, sondern auch für die Ehe einfordert, in Wirklichkeit nicht doch nur der Familie zusteht. Diese Fragen wurden besonders laut in der Debatte um die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften gestellt. Aus dieser besonderen Verpflichtung des Staates gegenüber der Ehe ergibt sich nämlich auch seine Pflicht, die Gleichstellung anderer, z. B. gleichgeschlechtlicher, Lebensgemeinschaften mit der Ehe abzuwehren. Würden nämlich andere Lebensgemeinschaften der Ehe gleichgestellt werden, ginge die verfassungsrechtliche Privilegierung der Ehe verloren. Die Vorrangentscheidung des Staates für die Ehe, die Privilegierung, wie sie ausdrücklich in Art. 6 GG erfolgt ist, zwingt dazu, andere Lebensgemeinschaften eben gerade nicht gleichzustellen. Aus diesem Grunde ist die jetzt im Bundestag durchgesetzte weitgehende Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe nach meiner Beurteilung verfassungswidrig. Wer diese Gleichstellung haben will, muss die Verfassung ändern. Das haben Grüne, FDP, PDS und SPD sehr schnell erkannt. Sie haben deshalb in der Verfassungs-kommission von 1990 bis 1994 den Versuch unternommen, eine Ergänzung der Verfassung herbeizuführen, sind aber an der Sperrminorität der CDU/CSU gescheitert. Ich glaube und hoffe, dass der jetzt eingeschlagene Weg über das einfache Recht, mit dem Lebens partnerschaftsrecht den Vorrang der Ehe zu unterlaufen, vom Verfassungsgericht zurückgewiesen wird, auch wenn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gescheitert ist."


    So, jetzt hör ich auch auf...^^ Der Rest steht ja auch bei dem oben angegebenen Link dabei. :)

  • Hey, danke dir für die beiden Links.
    Oje, also eigentlich dachte ich, wir wären schon was weiter. Tja, aber leider ist diese Sache woh noch immer nicht so ganz aus der Welt. Der Typ tut ja echt grade so, als ob das schlecht für Kinder wäre, wenn sie zwei Mütter oder zwei Väter hätten und als ob gleichgeschlechtliche Paare keine Familien gründen könnten. Ich mein, für die Außenwelt ist das vielleicht ungewohnt, aber das Kind kennt es doch erstmal nicht anders und wird wohl erstmal so damit zufrieden sein. Das Problem stellen dann eher die späteren Kindergartenkameraden und Mitschüler dar, die möglicherweise nicht wirklich aufgeklärt sind und dann meinen, sie müssten ein Kind mit gleichgeschlechtlichen Eltern mobben, weil es weniger oder eben die Eltern weniger wert sind. Sicher gibt's schon viele, die nicht mehr so sind und die das wohl ganz locker nehmen, aber einige eben auch nicht, die werden dann solche Sprüche bringen: "Du mit deinen Homoeltern" oder sowas. Und wenn sowas dann durch die Politik noch gefördert wird, mann da könnt ich ausrasten »:->


    Wie du schon gesagt hast, der Typ befürwortet Urteile, die von Nazis verhängt wurden. Aber ist im Prinzip auch kein Wunder, denn es ist, glaube ich, sogar nachgewiesen, dass die CDU (in der er ja ist) vor 50 Jahren ein Sammelbecken von Nazis war. Und das wirkt sich auch heute noch auf ihre Politik aus. Vor kurzem hatten wir das in Sozialkunde in der Schule und unserer Lehrer hat auch gesagt, dass er die Politik der CDU nicht gerade befürwortet, zwar ging es jetzt nicht um gleichgeschlechtliche Ehen direkt, also, dass die dagegen sind, aber generell um ihre konservativen Ansichten und dass die mehrfach Nazi-Ideale vertreten.


  • Hallo,
    ich kann dem nicht beipfllichten, dass die Einstellung zu bestimmten Dingen vom Alter abhängt.
    Ich habe in meiner Nachbarschaft eine sehr verständnisvolle und aufgeschlossen liebe
    85-Jährige.
    Sie ist sogar römisch-katholisch, aber alles andere als kleingeistig.
    Dagegen habe ich eine 49-jährige evangelikal-verblendete "Schwiegermutter" »:->, die ihren Sohn massiv seelisch unter Druck setzt, nicht mit mir zusammenzuwohnen und zusammenzusein. :einfang:




  • Hallo liebe LARA,
    ich denke, deine Oma hat Vermutungen über dich.


    Ihr einer Satz verrät das irgendwie.


    L.G.
    OLLI

  • "Ein Mann, der mit einem anderen Mann..."


    Am 17. März 2002 beschloss der Bundestag die juristische Rehabilitierung von Männern, die vor NS-Gerichten als Homosexuelle verurteilt worden waren. Durch eine Ergänzung des "Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile" wurden damit zumindest die rechtlichen Folgen von Urteilen aufgrund des Verbrechenstatbestandes der "Unzucht zwischen Männern" aufgehoben und den Opfern, so diese es noch erleben konnten, ein Stück der lange verwehrten Anerkennung zugestanden. Urteile bundesdeutscher Gerichte in Sachen "Unzucht zwischen Männern" hingegen blieben unangetastet und sind es bis heute. Diese Differenzierung verwundert, behielt doch der die Homosexuellen kriminalisierende Paragraph seine Wirkung auch nach dem Ende des "Dritten Reiches" bei.
    Für manche der Männer mit dem "Rosa Winkel" endete ihre Verfolgung keineswegs mit dem 8. Mai 1945. Nach ihrer Befreiung aus den Konzentrationslagern durch die Alliierten gerieten einige wieder in Haft. Die Freiheitsstrafe nach dem weiterhin gültigen § 175 Strafgesetzbuch (StGB) galt noch nicht als verbüßt. Als Opfer gesellschaftlich weit verbreiteter, völkischer und religiöser Unwertvorstellungen blieben Homosexuelle vor allem in den ersten beiden Jahrzehnten der BRD weiter ausgegrenzt und kriminalisiert. Sicherheit verhieß manchen die "sexuellen Emigration": dokumentiert sind zahlreiche Fälle von KZ-Überlebenden, die sich noch in den fünfziger und sechziger Jahren "freiwillig" kastrieren ließen. Viele werden nach dem Grauen der Nazizeit den gesellschaftlich gewünschten Schlussstrich auch durch Rückzug oder Anpassung gezogen haben. Vom erlittenen Leid zu erzählen, Entschädigung zu verlangen oder gar politische Forderungen zu erheben, hieß in der Anfangszeit der neuen Republik, sich eines StGB-Verbrechens verdächtig zu machen und auf geheime "Rosa Listen" der Polizei zu geraten.
    Politisch stand die Diskussion um die Kriminalisierung der Homosexualität bis in die siebziger Jahre in engem Zusammenhang mit dem § 218 StGB. Den Beitrag bundesdeutscher JuristInnen zu diesen Verhältnissen zeigt die Geschichte des "Homosexuellen-Paragraphen" in der BRD.


    Die Fassung des § 175 StGB, die in der Bundesrepublik bis 1969 fort galt, ging zurück auf das Jahr 1935. Eine Betrachtung der Geschichte des Paragraphen muss folglich dort ansetzen: Im Jahr, als neben den Nürnberger Rassengesetzen auch die nationalsozialistische "Strafrechtsnovelle" verabschiedet wurde.
    Die Nationalsozialisten setzten für den seit 1871 geltenden § 175 StGB ("Widernatürliche Unzucht") die Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis herauf. Durch die Streichung des Adjektivs "widernatürlich" wurde zudem die Beschränkung des Tatbestandes auf sog. beischlafähnliche Handlungen aufgehoben. So lautete ab 1935 der verschärfte § 175:


    "Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht missbrauchen lässt, wird mit Gefängnis bestraft.
    Bei einem Beteiligten, der zur Zeit der Tat noch nicht 21 Jahre alt war, kann das Gericht in besonders leichten Fällen von einer Strafe absehen."


    Für den Begriff der "Unzucht" lieferte das Reichsgericht die Definition. Danach konnte gestraft werden, wenn "objektiv das allgemeine Schamgefühl verletzt und subjektiv die wollüstige Absicht vorhanden [war], die Sinneslust eines der beiden Männer oder eines Dritten zu erregen." Eine gegenseitige Berührung erforderte dies nicht2. Ein neu geschaffener § 175a StGB erfasste zudem so genannte qualifizierte Fälle - die Ausnutzung von Zwängen, sexuelle Handlungen mit Männern unter 21 Jahren und die männliche Prostitution - und bedrohte sie als "schwere Unzucht" mit Zuchthaus zwischen einem und zehn Jahren.


    Einen Überblick über die rechtswissenschaftliche Diskussion gab 1968 der ehemalige Berliner Justizsenator Jürgen Baumann in seinem Buch "Paragraph 175". Er fasst die Ansichten unter JuristInnen in der Zeit zwischen 1945 und 1968 grob in drei Gruppen zusammen. Die erste Gruppe versuchte, ein von § 175 geschütztes Rechtsgut auszumachen, um damit die Bestrafung der Homosexualität zu rechtfertigen. Die zweite Gruppe erkannte zumindest in der "nichtjugendgefährdenden und nichtöffentlichen Homosexualität" ein "opferloses" Delikt und forderte daher konsequent dessen Abschaffung. Die dritte Gruppe ging davon aus, dass es für die Legitimität einer Strafvorschrift überhaupt nicht auf ein geschütztes Rechtsgut ankomme. Es sei nicht zu beanstanden, "ein sozialethisch besonders verwerfliches Verhalten, dessen Begehung uns unerträglich erscheint, unter Strafe zu stellen", wobei insbesondere auf die Strafbarkeit der Tierquälerei und der Sodomie (§ 175b) verwiesen wurde.
    Stets wiederkehrende Argumente der Befürworter des § 175 waren: 1. Das Strafrecht habe die Aufgabe, die Sittlichkeit aufrecht zu erhalten. 2. Die Normalität des Geschlechtslebens erfordere die Strafbarkeit anormaler Verhaltensweisen. 3. Die Gesellschaft habe ein Interesse an der Natürlichkeit des Geschlechtslebens ihrer Mitglieder. 4. Homosexualität sei eine Gefahr für die Volksgesundheit: sie zerrütte den Charakter des Einzelnen und habe in der Geschichte stets zum sozialen Verfall der betroffenen Völker geführt. 5. Homosexualität sei eine Gefahr für Ehe und Familie (als Grundlagen des Staates). 6. Durch homosexuelle Cliquenbildung drohe der Integrität des öffentlichen Lebens Gefahr. 7. Es sei eine Reklamewirkung auf Jugendliche zu befürchten. 8. Der Staat habe ein Interesse an dem Schutz der heterosexuellen Grundstruktur der Gesellschaftsordnung. 9. Das menschliche Sexualleben bedürfe generell einer Regulierung durch Normen; zur Aufrechterhaltung der Moral seien Warntafeln und Tabus nötig. 10. Das Verhältnis von Mann zu Mann sei im Interesse eines unbefangenen Freundeslebens von sexuellen Beziehungen rein zu halten.


    Im amtlichen Entwurf eines neuen Strafgesetzbuches von 1962 (E 1962) fehlte kaum eines dieser Argumente. Darin schlug das Justizministerium zwar erstmals eine Absenkung der Höchststrafe für § 175 auf drei Jahre sowie eine Beschränkung des Tatbestandes auf "beischlafähnliche" Handlungen vor. Dies wäre immerhin die lange geforderte Rückkehr zur Weimarer Fassung gewesen. Aufkommende Zweifel an der weiteren staatlichen Ächtung der Homosexuellen räumte der amtliche Begründungstext dabei gründlich aus: "[...] denn nach Beseitigung der Strafbarkeit wäre ihre nächste Aufgabe, sich für die gesellschaftliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Handlungen einzusetzen. Dass sie dabei alle Möglichkeiten ausschöpfen würden, die ihnen das neue Strafgesetz bietet, unterliegt keinem Zweifel. Dass sie außerdem die Tatsache der Gesetzesänderung in ihrem Sinne deuten und zu der Behauptung ausbeuten würden, das Gesetz habe den gleichgeschlechtlichen Verkehr zwischen erwachsenen Männern anerkannt, ist wahrscheinlich."
    Gegen dieses erstaunlich realistisch erkannte Streben beschwor der Entwurf der Adenauer-Regierung die "sittenbildende Kraft des Strafgesetzes". "Die von interessierten Kreisen in den letzten Jahrzehnten wiederholt aufgestellte Behauptung, dass es sich bei dem gleichgeschlechtlichen Verkehr um einen natürlichen und deshalb nicht anstößigen Trieb handele, kann nur als Zweckbehauptung zurückgewiesen werden. [...] Wo die gleichgeschlechtliche Unzucht um sich gegriffen und großen Umfang angenommen hat, war die Entartung des Volkes und der Verfall seiner sittlichen Kraft die Folge."
    Neben der unverhohlenen NS-Diktion dieser Begründungstexte stieß vor allem die vorgeschlagene Neufassung des sog. Sittenstrafrechts auf Empörung. Der Regierungsentwurf sah vor, sämtliche Straftatbestände mit Bezug zu Religion, Ehe oder "Sittlichkeit" unter die neue Überschrift "Straftaten gegen die Sittenordnung" zu fassen und durch Aufspaltung einzelner Tatbestände aus den bislang 28 nicht weniger als 47 Paragraphen zu machen. Angefangen mit Gotteslästerung reichte der Abschnitt über Ehebruch, das "Zugänglichmachen" von Verhütungsmitteln und 17 verschiedene Straftatbestände mit dem Wort "Unzucht" in der Überschrift ("Anlocken zur Unzucht", "Unzüchtige Schaustellungen", "Unzüchtige Schriften und Sachen") bis hin zu allein fünf Kuppelei-Paragraphen und einem zur Tierquälerei. Einmalig in Europa, sollte nun auch "Künstliche Samenübertragung" unter Strafe gestellt werden, sofern nicht Samen des eigenen Ehemannes verwendet würde. ...


    Obwohl die Parlamentarische Versammlung des Europarates die Mitgliedsländer der EU im Jahr 1981 anhielt, "für homosexuelle und heterosexuelle Handlungen das gleiche Mindestalter gelten zu lassen", obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 1983 dieselbe Forderung erhob und auch das Europäische Parlament sie im Jahr darauf wiederholte, nahm die Geschichte des § 175 in der BRD erst einige Jahre später und auf gänzlich unspektakuläre Weise ein Ende. Der Bundestag hatte im Zuge der Rechtsangleichung zwischen den beiden deutschen Staaten nach 1990 zu entscheiden, ob der § 175 nun gestrichen oder auf die östlichen Bundesländer ausgeweitet werden sollte. In der DDR war seit 1957 niemand mehr wegen "einfacher" Homosexualität verurteilt worden. Die letzte Sondervorschrift für Homosexuelle war aber erst 1989 aus dem DDR-Strafgesetzbuch gestrichen worden.
    1994, mit Ablauf der Frist für die Rechtsangleichung, entschied sich der Deutsche Bundestag für den Wegfall des Paragraphen. Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt verschwand so § 175 aus dem Strafgesetzbuch.


    Literatur:
    Schulz, Christian, § 175 (abgewickelt): ...und die versäumte Wiedergutmachung, 1998
    Stümke, Hans Georg / Finkler, Rudi, Rosa Winkel, Rosa Listen: Homosexuelle und "gesundes Volksempfinden" von Auschwitz bis heute, 1981
    Stümke, Hans-Georg, Homosexuelle in Deutschland: Eine politische Geschichte, 1989