Zum Inkrafttreten der DSGVO am 25.05.2018 wird die Funktion GRAVATAR abgeschaltet.
Über Gravatar (Global Recognized Avatar) können Benutzer im Internet ein einheitliches Avatar-Bild nutzen, das von der Community-Software abgefragt werden kann. Hierzu ist die Übertragung der E-Mail-Adresse des Benutzers notwendig. Dies stellt eine unmittelbare Übertragung von persönlichen Daten an einen Dienst in den USA dar. Der durch den Dienst vorgegebene, kryptografisch-schwache MD5-Algorithmus für die E-Mail-Adressen stellt kaum einen wirksamen Schutz dar. So ist die Funktion ab sofort deaktiviert.