Beiträge von Flashover

    Moin zusammen.


    Der Hausmeister aka Jörn als Gründer und Betreiber von younggay.de ist dabei, rechtlich möglichst einwandfreie Lösungen zur Übertragung der Rechte und insbesondere der Nutzerdaten (Datenschutz!) zu finden.


    Da die berufliche Situation der Mitglieder des derzeitigen younggay.de-Teams zur Zeit recht angespannt ist, wird dies aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen.


    Für das younggay.de-team

    Flashover aka Kai

    CSD also ;)


    Grundsätzlich ist bei den, übrigens nur in Deutschland (bzw im deutschsprachigen Raum), "CSD" genannten Veranstaltungen zwischen Straßenfest und Parade/Demonstration zu unterscheiden, auch wenn sie in aller Regel zusammen an einem Termin stattfinden.
    International findet eher die Bezeichnung "GayPride" oder schlicht "Pride" Verwendung.
    In Deutschland werden die CSD's in aller Regel als politische Demonstrationen angemeldet (genauso, wie es die LoveParade auch wurde).


    Das Jahr ist heute gerade mal 8 Tage alt, da stehen noch längst nicht alle Termin sicher fest, allerdings sind in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Traditionen entstanden:
    so findet z. B. der Kölner CSD (Cologne-Pride) immer am ersten Wochenende im Juli statt,
    in Mönchengladbach wollen die Veranstalter die Tratidion entstehen lassen, den CSD immer am dritten Wochenende im Juli zu veranstalten,
    Düsseldorf eröffnet den CSD-Reigen, sprich veranstaltet den ersten CSD des Jahres,
    der CSD in Iserlohn / im Märkischen Kreis beendet traditionell die CSD-Saison im September.


    Die Termine, soweit sie heute bereits feststehen und mir bekannt sind:


    mit genauer Datumsangabe:


    - Düsseldorf: 26.-28.06.16, Parade/Demonstration am Samstag, 28.06.16
    - Köln: 01.-03.07.2016, Parade/Demonstration am Sonntag, 03.07.16
    - Wuppertal (Barmen): 04.06.2016 als Bergischer CSD
    - Bielefeld: 11.06.2016
    - Mönchengladbach: 16.07.2016
    - Duisburg: 23.07.2016


    ungefähre Termine/Zeitangaben:


    - Siegen: Anfang bis Mitte August, 1 Tag.


    - Essen: Anfang August (Freitagnachmittag/Abend und Samstag, "Kumpelparade" am Samstag)
    - Münster: bisher als Abschluss der "Pride Weeks" Termin in 2016 z. Zt. noch nicht bekannt.


    - Iserlohn (CSD-MK): im September, 1 Tag.


    Die obenstehende Listen erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, gerade weil sich jetzt, am Anfang des Jahres, natürlich noch etliches ändern kann.



    Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen ;)

    Es reicht so langsam mit Euren gegenseitigen Beleidigungen @Baze' und @Glowingcoldrainbow .

    Benehmt Euch wie man es von (fast) erwachsenen Menschen erwarten kann, ansonsten ist das hier jetzt die letzte Warnung seitens der Moderation, andernfalls werden Eure am Thema vorbeigehenden Antworten komplett gelöscht und ihr werdet letztlich BEIDE entsprechende Konsequenzen tragen müssen.



    Manchmal frage ich mich echt, ob wir hier im Kindergarten oder ner Krabbelgruppe sind -.-

    Nein, die Taschengeldtabelle ist NICHT die Düsseldorfer Tabelle!!


    Die Düsseldorfer Tabelle regelt die Unterhaltszahlungen getrennt lebender Eltern (in der Regel der getrennt lebende Kindesvater) gegenüber dem alleinerziehenden Elternteil, für das/die Kind/er bzw. für die Erziehungsleistung und den Lebensunterhalt der Kinder (Lebensmittel, Getränke, Kleidung und Möbel).


    Die oben angesprochene/gemeinte Tabelle mit den Taschengeldbeträgen ist eine Tabelle mit empfohlenen Richtwerten des DIJ (Deutsches Jugendinstitut).

    Die von Bazinguy angesprochene Tabelle ist die Tabelle des deutschen Jugendinstituts mit nach Alter des Kindes / Jugendlichen gestaffelten Empfehlungen zur Taschengeldhöhe.


    Soll heißen: die Tabelle soll eine Orientierungshilfe sein, aus der sich keine Verpflichtung (für die Eltern) und kein Anspruch (für das Kind / die Jugendlichen) ergibt. Denn: das Taschengeld, das Kindern/Jugendlichen von den Eltern/Erziehungsberechtigten zur Verfügung gestellt wird, richtet sich natürlich auch nach dem Einkommen der Eltern (Überspitzt formuliert: Einkommensmillionäre können ihren Kindern mehr Taschengeld geben, als z. B. ein Hartz IV Empfänger) und ist keine Pflichtausgabe der Eltern gegenüber ihren Kindern.




    -Just my 2 cent-