Beiträge von younggay.de - Hausmeister

    Mh, aus meiner Sicht mag ich dir @weirdo widersprechen / bzw. deine Aussage schmälern. Im Grunde ist der Mensch fast immer eindeutig als männlich oder weiblich zu differenzieren. Für mich ist dafür primär die äußerliche Erscheinung des Körpers oder die innerkörperlichen Funktionen (zB Hormone) maßgeblich. Die Funktion im Sexualakt zur Zeugung von Nachkommen ist in meinen Augen eine eindeutige Möglichkeit, das Geschlecht zu definieren. Und diese Einteilung in m oder w ist genetisch bedingt. Menschen mit beiden oder keinen Geschlechtsmerkmalen sind selten - und nur da würde ich zustimmen, ist eine definition des Geschlechtes nur schwer möglich.


    Die Unterscheidung zwischen m und w nach Verhaltensmuster, Rollenzuweisungen und gesellschaftlichen Normen halte ich für nicht sinvoll. Die Wertevorstellungen in der Menschheit sind zu verschieden, um anhand dessen tatsächlich entscheiden zu können, ob jemand m oder w ist.


    Davon zu unterscheiden ist die eigene Identität des Geschlechtes. Diese kann von dem rewin biologisch vorgegebene Geschlecht abweichen. Auch hier schein es ja eine Eindeutigkeit zu geben, die Menchen dazu bewegen, sich zB körperlich anpasssen zu lassen.


    Man muss hier klar trennen zwischen der festgelegten Biologie, dem menschlichen empfinden (der Identität) und den gesellschftlichen Normen.



    Ich kann verstehen, dass es mittlerweile Gruppierungen gegen die Genderisierung gibt oder man von Gender-Wahnsinn spricht. Ich verstehe einfach nicht, dass man sich selbst einfach aussuchen möchte, welches "Gender" man hat/haben möchte. [Hinweis: ich nehme eindeutig Transsexualität aus, bei denen es sich nicht um ein eigenes Aussuchen eines Geschlechtes handelt!]. Ich habe den Eindruck, dass im Rahmen der Offenheit und der Möglichkeiten im Bereich der Transsexualität mittlerweile Hinz&Kunz sich eine passende Nische sucht ... Ärzte und Wissenschaft nehmen dann alles auseinander und versuchen, alles zu definieren. Was dann ggf. wieder dazu führen kann, dass Menschen sich bewusst oder unbewusst selbst wieder in diese neuen Definitionen hereindrängen (lassen).


    Im Endeffekt ist es doch Irrelevant welches "Gender" (hier trenne ich mit dem Begriff deutlich vom Geschlecht!) man hat. Diese Genderisierung hat doch kaum einen Einfluß auf das Leben. Es verschiebt und reguliert doch vielleicht nur, dass unsere Gesellschaft nicht einfach Dinge und Freiheiten m hinnehmen kann oder will - oder dass der Einzelne sich selnst nicht wohl fühlt, ohne sich irgendeiner Schublade zuzuordnen. Und schon ist man in einer Art kleinbürgerlichen Vereinsmeierei (übertragen gesehen) und muss alles bestimmen und (maß-)regeln ... anstatt einfach zu leben.


    Dahingegen finde ich es legitim, dass bei eindeutiger Diskrepanz zwischen gegebenen Körper und der Idenntität Menschen unterstützung und eien Definition benötigen, um im Rahmen der Möglichkeiten seitens der Gesellschaft ein "normales" Leben zu ermöglichen. Denn ohne Defeinition ist an dem Punkt der Schritt einer Geschlechtsangleichung - für den ja meist die gesamte Gesellschaft auch zum Wohle des einzelnen finanziell aufkommt - nicht möglich. Hier braucht es klare Analysen, Definitionen und Handlungsschritte. Insbesonder, wenn man sich vorstellt, dass vielleichrt nach eine kompletten Angleichun der Mensch sich plötzlich nicht wohlfühlt und merkt, dass es das doch nicht gewesen ist. Hier bringt die Auseiandersetzung allen etwas Sicherheit.



    Und etwas zu dem Thema der Unisex-Toiletten aus dem Link: Wozu eine dritte Kategorie? Wozu überhaupt 2 Kategoerien? Würde nicht eine WC-Anlage mit abschließbarten Kabinen ausreichen, wozu noch eine weitere Tür davor? Wozu also noch eine Dritte Tür mit einem Extra WC? Wennalle Männer im sitzen pinkeln würden, müsste sich weder man noch frau nox xyz ekeln. Hier denke ich, wird mit der Genderiesierung ein ganz anderes Problem erweitert, statt aus der Welt zu schaffen.

    Danke für den Hinweis. Kann ich nachvollziehen.


    Leider kann das genehmigte Gerät im Privaten Modus / Inkognito des Browsers nicht erkannt werden.
    In dem Fall muss tatsächlich immer der Code eingegeben werden.


    Der Erweiterte LogIn kann deaktiviert werden: http://www.younggay.de/communi…ettings/?category=privacy > unten bei "Logins" / "Bestätigungscode für neue Geräte aktivieren" den Haken raus nehmen.

    Es ist äußerst wichtig, in seinem Benutzerkonto immer eine aktulle E-Mail Adresse anzugeben, auf die man auch Zugriff hat. Nicht nur, falls man mal sein Passwort vergessen haben sollte.Im Regelfall, können wir nur über die gültige E-Mail Adresse fesstellen, ob das Benutzerkonto einer bestimmten Person gehört.


    Auch werden Benutzerkonten sporadisch gelöscht, wenn automatisch generierte E-Mails (Benachrichtigungen, Passwortanforderungen, Newsletter) nicht zugestellt werden konnten (Postfach voll, Postfach existiert nicht).


    Ich muss gestehen, an solch eine Situation habe ich nicht gedacht. Ich werde den erweiterten Login ggf. kurzzeitig deaktivieren, damit sich alle Benutzer noch mal einloggen und ihre E-Mail Adresse überprüfen können.

    Wichtige Änderungen der Nutzungsbestimmungen!


    Bei der Registrierung wird bereits das Geburtsdatum abgefragt, und eine Registrierung bei einem Alter von unter 14 Jahren abgelehnt.


    Im nächsten Schritt, werden alle User gebeten, ihr Geburtsdatum im Profil anzugeben. Um die Möglichkeit zu haben, nicht das exakte Datum anzugeben, kann es zum Beispiel auf den 15. des Monats datiert werden. Wichtig ist, dass der Monat und das Jahr wahrgeitsgemäß angegeben werden.


    Dem entsprechnd werden die Nutzungsbestimmungen angepasst. Bei weiterer Nutzung wird jeder Benutzer aufgefordert, die Nutzungsbestimmungen zu akzeptieren. Wer mit diesen Bedingungen nicht einverstanden ist, darf die Community nicht weiter nutzen und hat die Möglichkeit sein Benutzerkonto zu löschen / löschen zu lassen.


    In den Einstellungen "Profil bearbeiten" kann jeder Benutzer selbst entscheiden, ob er sein Alter (Geburtsjahr) anderen Benutzern anzeigen möchte.


    Aktuell können bereits registrierte Benutzer unter 14 Jahren ihr Benutzerkonto beibehalten. Es ist noch zu entscheiden, ob ab einem bestimmten Datum alle registrierten Benutzer unter 14 Jahren / bzw. ohne Altersangabe benachrichtigt, dann gesperrt und letztlich gelöscht werden. Denkbar ist auch eine Übergangsphase, dass Benutzer die in absehbarer Zeit Geburtstag haben, nur gesperrt werden und wieder aktiviert werden, sobald sie 14 sind.


    alt:
    Registrierung - Mindestalter 14 Jahre
    Mindestalter für eine Registrierung eines Benutzerkontos ist 14 Jahre. Solltest du noch keine 14 Jahre alt sein, registriere dich bitte nicht.


    neu:


    Registrierung - Mindestalter 14 Jahre
    Mindestalter für eine Registrierung eines Benutzerkontos ist 14 Jahre. Solltest du noch keine 14 Jahre alt sein, registriere dich bitte nicht. Bei der Registrierung wird das Geburtsdatum abgefragt, und eine Registrierung bei einem Alter von unter 14 Jahren abgelehnt.



    alt:
    Telefonnummern
    (1) Die Angabe von Telefonnummern in öffentlichen Themen und Beiträgen ist nicht erlaubt. Damit werden deine privaten Daten geschützt und andere Personen vor eventuellem Mißbrauch deren Telefonnummern.
    (2) Sobald bekannt, werden Telefonnummern entfernt. Die Veröffentlichuzng einer Telefonnummer kann eine Verwarnung zur folge haben - bishin zur Sperrung des Benutzerkontos.



    neu: Telefonnummern, Messenger-IDs und ähnliches


    (1) Die Angabe von Telefonnummern und Benutzernamen von Messengern (ICQ, kik, uä) in öffentlichen Themen, Beiträgen und Pinnwandkommentaren ist nicht erlaubt. Damit werden deine privaten Daten geschützt und andere Personen vor eventuellem Mißbrauch deren Telefonnummern.
    (2) Sobald bekannt, werden diese Angaben entfernt. Die Veröffentlichung kann eine Verwarnung zur Folge haben - bishin zur Sperrung des Benutzerkontos.


    alt:
    Hinweise zum Umgang mit deinen Daten
    Die Angabe des Geburtsdatums ist freiwillig. Wenn du es nicht verraten willst, aber dein Alter sichtbar sein soll, dann setze zB das Datum auf den ersten oder letzten Tag des Monats, oder noch besser auf den 1. des Monats davor/danach. Auch die Anzeige des Wohnortes auf der Karte über Google-Map ist freiwillig. Es reicht vollkommen aus, wenn du einen zentral gelegene Postleitzahl deiner Stadt angibst, oder die des nächst größeren Ortes. Du solltest keinesfalls eine Straße mit Hausnummer angeben, da sonst so jeder sofort nachsehen kann, wo du genau wohnst.


    neu:
    Hinweise zum Umgang mit deinen Daten
    Die Angabe des richtigen Geburtsdatums ist verplichtend. Wenn du den genauen Tag nicht verraten willst, dann setze das Datum auf den 15. Tag des Monats. Du solltest keinesfalls eine Straße mit Hausnummer angeben, da sonst so jeder sofort nachsehen kann, wo du genau wohnst.

    Es gibt für mich "nur" zwei Begründungen ... vielleicht drei ...


    1) Rechtliche Absicherung der Partnerschaft: Man kann durch die Eingetragene Partnerschaft mittlerweile viele Bereiche des persönlichen Zusammenlebens regeln und absichern: Verantwortung füreiander übernehmen, gemeinsame Besteuerung, Regelung der Erbschaft, Unterhaltssicherung, Rentenansprüche, Kranken- und Pflegeversicherung,
    Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrech, Auzskunft im Krankenhaus ... mittlerweile werden viele Bereiche abgedeckt, die vor vielen Jahren nur über einen Vertrag bei einem Notar oder durch ein Testament geregelt werden konnten, oder von dem Homosexuelle Paare trotz der gemeinsamen Verantwortung füreiander ausgeschlossen waren.


    2) Als "Beweis" der Liebe zueiander und der offiziellen Bukundung vor dem eigenen persölichen Umfeld.


    3) Um das eigene Leben durch die Gesellschaft (den Staat) "anzuerkennen".

    Liebe User*innen,


    das Thema Schutz der Daten und Privatsphäre ist uns bereits immer wichtig gewesen. Das genutzte Forensystem biete Möglichkeiten zur individuellen Einstelllung, dessen Vorgabewerte eine Empfehlung zum Schutz sind.
    Die individuellen Vorgabewerte und Einstellungen wurden jetzt strenger eingestellt. Um alle Benutzer auf den gleichen Stand zu bringen, wurden die Einstellungen auf alle Benutzerkonten angewendet. Natürlich kann jeder Benutzer bewusst die Einstellungen der Privatsphäre ändern/lockern.


    Hier im Überblick die aktuellen Vorgaben:

    • Kann Online-Status sehen: registrierte Benutzer
    • Kann Benutzerprofil sehen: registrierte Benutzer
    • Kann E-Mail-Adresse sehen: keiner
    • Kann E-Mails senden: keiner
    • Kann Pinnwand-Kommentare schreiben: Benutzer, denen ich folge
    • Kann Konversationen schreiben: Benutzer, denen ich folge

    Profilangaben:

    • Profil-Feld Geburtsdatum: Wer darf den Inhalt sehen? registrierte Benutzer
    • Profil-Feld Geburtsjahr im Profil anzeigen: deaktiv (= keiner)


    Anmerkung: Benutzerprofile sind generell für nicht registrierte Benutzer nicht aufrufbar. Aktuell sind die privaten Konversationen noch für alle deaktiviert.



    Profile, Beiträge und Nachrichten melden
    Hier auch noch mal der Hinweis: Unangebrachte Inhalte, Belästigungen, Beleidigungen können den Moderatoren gemeldet werden. Nur mit konkreten Hinweisen kann eine Prüfung stattfinden. Private Konversationen können grundsätzlich nicht eingesehen werden. Zur Prüfung ist eine Meldung erforderlich, nur dann erhält ein Moderator Zugriff auf den Inhalt. Profile, Beiträge und private Konversationene (=Nachrichten) kannst du melden, indem du auf das Symbol "Achtung" (Dreieck mit Ausrufezeichen) klickst.


    Benutzer blockieren
    Benutzer, zu denen man keinen Kontakt möchte, können blockiert werden. Eine Übersicht der von dir blockierten Benutzer gibt es in deinen Einstellungen unter "blockierte Nutzer". Einen Benutzer kannst du blockieren, indem du das Profil aufrufst und dann auf das Symbol "Halteverbot" klickst.




    Weitere ausführliche Informationen:
    Deine Sicherheit bei younggay.de
    Schutz deiner Privatsphäre und Daten
    Sicherheit beim Dating übers Internet

    @Little_Monster hat den Zusammenhang richtig erklärt. Der Bereich der Kontaktanzeigen war bisher ein hoher moderativer Aufwand, was das Einhalten der Regeln betrifft. Die Moderation hat darauf geachtet, den Grad zwischen Kontakten und reinen Sex-Anfragen zu bewerten und ggf. Anzeigen zu löschen. Auch wurde auf die Altersangaben (wer gesucht wird) geachtet und daraufhin ggf. moderiert oder gelöscht. wenn User sich an gegebene Regeln nicht halten, muss entweder stark moderiert werden, oder eben der Bereich der Kontaktanzeigen geschlossen werden. In Zusammenhang mit den geschilderten Vorgängen, was einen Fall einer Kontaktaufnahem über Skype betrifft, und Vorwürfen, younggay.de würde den Schutz von Jugendlichen und Kindern nicht ausreichend erfüllen, ist dies eine Konsequenz, stärker präventiv zu Handeln, den Jugenbdschutz (was rein Inhalte betrifft) und den Schutz von Jugendlichen zu optimieren.


    @leon :) zu dem Thema Austausch persönlicher Daten: Die Veröffentlichung wurde bereits in der Vergangenheit untersagt und moderiert. Sobald einem Moderator eine Telefonnumer aufgefallen ist, wurde diese umgehend entfernt. Vor einiger Zeit haben wir diese Regelung auf konkrete WhatsApp-Anfragen (und andere Messenger) ausgeweitet, da diese auch eine Telefonnummer erfordern, und ein kleiner Teil dieser Beiträge gezielt "Bildergruppen" angesprochen hat. Für Inhalte in WhatsApp und Mesenger kann younggay.de natürlich keine Verantwortung übernehmen, aber wir können vor solchen Konakten warnen.


    Aktuell bestehen weitere Gedankenspiele, wie man unter 16 jährige schützen kann. Die letzte angesprochene Möglichkeit war, das Angebot erst ab 16 Jahren frei zu geben. Nach reiflicher Überlegung, würde dies aber definitiv dazu führen, dass das selbst gesteckte Ziel, Hilfe zur Selbsthilfe beim ComingOut zu bieten, nicht mehr erfüllt werden kann. Die Klassifizierung des Jugendschutzbeauftragten ist bei 14 Jahren. Insofern ist younggay.de ab 14 Jahre freigegeben, und eine Registrierung nur ab 14 möglich. Hier ist es aber am User, die Altersangabe wahrheitsgemäß auszufüllen (Mir ist keine Möglichkeit bekannt, das Alter von unter 18 Jährigen zu verifizieren. In den nächsten Tagen werden wir in der Einhaltung des Alters Konsequenzen ziehen. Dazu folgen Informationen in kürze.


    Alle Benutzer über 16/18 Jahren bitte ich um Verständnis, dass diese Regelungen auch für diese gelten. Eine klare und sichere Trennung der Benutzer an der Grenze 16/18 und der Inhalte ist (technisch) zur Zeit nicht möglich, und alle Versuche in dieser Richtung geben nur eine Schein-Sicherheit, mit der keinem geholfen ist, die präventiv keinen Nutzen hat und ggf. Pädophielen (sollte es diese Profile geben) es doch zu einfach machen würde, sich a) ein "vertrauensvolles Profil" aufzubauen und b) sich bestimme Benutzer herauszuschen.


    younggay.de ist seit 1999 online - und im Laufe der Zeit haben sich nun verschiedene Faktoren geändert: Jugendliche, die das Angebot nutzen möchten werden immer jünger, das Internet ist zentraler Lebensinhalt von Kindern- und Jugendlichen geworden, das Angebot an Komunikationsmöglichkeiten wird immer größer. Hier haben Eltern, Erziehungsberechtigte, Schulen und die Gesellschaft die Aufgabe, besonders jungen Menchen Medienkompetenz zu vermitteln. Dies können wir bei younggay.de nicht leisten - allenfalls unterstützen. youggay.de kann nur im Ragmen der gegeben gesetzlichen Vorgaben betrieben werden, und dem wird meiner Meinung nach entsprochen.


    Für weitere konkrete Anregungen sind wir natürlich offen, was die bisherigen Diskussionen aufzeigen. Leider war bisher außer Vorwürfen kaum etwas zu lesen. Insbesondere habe ich bisher von Kritikern konkrete Handlunsvorschläge vermisst. In den Raum gestellte Maßnhamen wurde zum Teil sogar wiedersprochen (Thema Altersbeschränkung ab 16).


    Für weitere konkrete Fragen und Meldungen steht auch übrigens der Jugendschutzbeauftagte zur Verfügung. Er ist unabhängiger Ansprechpartner für Benutzer, Eltern, Behörden (...). Wer also Hinweiseim Bezug zum Angebot hat, kann sich - wenn er sich hier nicht äußern mag - auch diesen kontaktieren.


    Bewertende Stelle & Jugendschutzbeauftragter nach JMStV:
    Immo W. Fietz c/o JugendSchutzBeauftragte.Net
    E-Mail: info@jugendschutzbeauftragte.net
    Jugendschutzbeauftragter im Internet 2015

    Hallo zusammen,



    ich bitte alle, ihr Profil zu überprüfen, ob ein Geburtsdatum angegeben ist. Ich bitte darum, das korrekte Geburtsdatum anzugeben.
    Die korrekte Angabe ist notwendig, um die Freischaltung für die "Intim"-Foren zu erhalten, wenn man über 16 Jahre ist. Wer das geneuie Datumnichjt angeben möchte, wählt bitte den 15. (!) des Monats als Tag aus und deaktiviert "alter Anzeigen".




    Die Angabe des Geschlechts ist notwednig, um in den separaten Bereichen für Jungs oder Mädchen schreiben zu können.
    Bitte auch hier mal nachsehen, ob alles korrekt ist.




    Viele Grüße

    Liebe User*innen,


    der Bereich der Kontaktanzeigen ist vorläufig eingestellt. Bitte verzichtet darauf, reine Kontaktgesuche in anderen Bereichen zu erstellen.
    Insbesondere gilt weiterhin: Angaben von Telefonnummern und Messenger-Benutzernamen (Skype, kik, Whatsapp usw) werden nicht geduldet.


    Ab sofort werden *öffentliche* Beiträge (dies gilt nicht für Profilangaben) die Angaben zur persönlichen Kontaktaufnahme außerhalb von younggay.de ermöglichen bei Kenntnissnahme oder Meldung gelöscht. Benutzer, die diese Regel nicht einhalten erhalten eine kleine Verwarnung (die sich schnell zu einer Sperre aufsummieren kann!).



    Bitte denkt genau darüber nach, wenn ihr Kontaktinformationen im Profil oder in einer privaten Konversation angeben wollt.



    Mit besten Grüßen




    § 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen
    (1) Wer sexuelle Handlungen
    1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,
    -> kommt meiner Meinung nach nicht in Frage


    § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
    (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
    -> kommtmeiner Meinung nach nicht in Frage


    § 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
    (1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren
    -> kommt meiner Meinung nach nicht in Frage


    § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
    (1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
    -> kommt meiner Meinung nach nicht in Frage, obwohl das ggf. je nachdem relevant werden kann


    (3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
    1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
    2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    -> Könnte in Frage kommen


    Zitat von wikipedia

    können sexuelle Handlungen von Erwachsenen, die über 21 Jahre alt sind, mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 Abs. 3 StGB bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat.

    Das ist übrigens keine Rechtsberatung.


    Links:
    Schutzalter – Wikipedia
    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen – Wikipedia
    StGB - Strafgesetzbuch