Bundesverfassungsgericht: Lebenspartnerschaften müssen vom Ehegattensplitting profitieren

  • Mehr Rechte für Homosexuelle: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eingetragene Lebenspartner auch vom Ehegattensplitting profitieren sollen. Die Ungleichbehandlung gegenüber Ehen sei verfassungswidrig.


    Eingetragene Lebenspartnerschaften müssen auch vom Ehegattensplitting profitieren können. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag. Die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnern sei verfassungswidrig, hieß es.
    Das Gericht verlangte, dass die Gesetze rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden. Die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting für Eheleute könnten bis zu einer neuen Regelung übergangsweise auf eingetragene Lebenspartnerschaften angewandt werden, hieß es.


    Quelle: http://www.focus.de/finanzen/s…chaften-_aid_1006511.html

  • Da warst du aber schnell @Frank: XD


    Im bezug auf das Leistungsschutzrecht bitte ich "zitierte" Texte maximal auf Überschrift und Teaser der fremden Meldung zu beschränken. Damit kommen die Verlage in der Regel klar.


    Und zum Thema: Ein großer Schritt in Richtung Gleichstellung von Partnerschaften egal welcher Art ist damit erreicht. Ob das nun Sinn macht für den Einzelnen ist Frafglich, denn nicht jeder profitiert finanziell ja vom Ehegattensplitting. Ich denke, der übliche Fall von zwei Männern die Vollzeit arbeiten bringt es nichts.


    Wird dies nun ein Grund sein, eine Eingetragene Partnerschaft anzustreben? Also erst zum Steuerberater und dann zum Standesamt?


    Oder unterstreicht dieses Urteil den Sinn der EP und sorgt für eine Grundlage, die unabhängig von evtl. finanziellen Vorteilen, die EP auch als gesellschaftlich Anerkannt zu sehen und damit einen Grund meghr zu haben, eine EP einzugehen. Einfach, weil sie gleichberechtigt, und keine Alibi-Funktion hat.

  • @DragonFox: Habs vorhin im Radio gehört und gedacht das die Nachricht für den einen oder anderen User hier interessant sein könnte. Klar... ein Steuerberater kann da sicherlich mehr dazu sagen. Aber vielleicht veröffentlicht ja das Bundesverfassungsgericht auch mal ausführlichere Texte dazu.

  • Hoffentlich kommts net zu Protesten wie in Frankreich auch wenns ja anders ist weil sie hier ja immernoch nicht Heiraten dürfen

  • Die offizielle Mitteilung des Bundesverfassungsgerichtes: http://www.bundesverfassungsge…tteilungen/bvg13-041.html .


    Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da es an hinreichend gewichtigen Sachgründen für die Ungleichbehandlung fehlt. Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Rechtslage muss rückwirkend ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001 geändert werden. Übergangsweise sind die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften anzuwenden. Die Entscheidung ist mit 6:2 Stimmen ergangen; der Richter Landau und die Richterin Kessal-Wulf haben ein gemeinsames Sondervotum abgegeben.


    Zum Ehegattensplitting: http://de.wikipedia.org/wiki/Ehegattensplitting