eure meinung?

  • schönen samstag nachmittag alle zusammen^^
    also, ich hätte hier mal ein thema, über das sich streiten lässt.
    ich arbeite jetzt seit 3 wochen für ein krankenhaus. ich mache dort eine ausbildung zum gesundheits- und krankenpfleger. zu dem wohne ich dort auch in dem wohnheim, in meiner eigenen kleinen wohnung.


    so, zum thema: wir sind am 2 tag über kündigungsgründe aufgeklärt worden, vom krankenhauschef höchst persönlich. dadurch, dass das krankenhaus das eines klosters ist, wurde klar und deutlich angesprochen, dass jede handlung, gegen den katholischen glauben ein grund zur fristlosen kündigung ist. im klar text: abtreibung = kündigung, 2 hochzeit = kündigung, sex vor der ehe = kündigung (kam schon vor), austritt aus einer religion (konfessionsfreiheit) = kündigung UND NATÜRLICH homosexualität = KÜNDIGUNG.


    jetzt ist es aber nich so, dass das als diskriminierung gilt, da das ganze ja eine einrichtung einer ethischen gesellschaftsgruppe ist. damit ist das gestzlich sogar erlaubt. ich finde das eine üble schweinerei und diskriminierend vom feinsten. ich habe das alles erst erfahren, als ich dort jetzt schona ngefangen habe. sonst wäre das vermutlich ein grund gewesen, wo anders zu arbeiten.


    was meint ihr? findet ihr das noch ok, oder sollte man das gestzlich ändern?


    LG Andy


    PS: alle schreibfehler, die ihr findet, dürft ihr natürlich wiedermal behalten und sie in euer preiseregal stellen :D

  • Aber aber, Du fragst doch nicht wirklich ob unser Staat die freie Ausübung der Religion unterbinden soll oder?
    Aber eine Frage die mich in dem Moment sogar noch mehr interessiert, wenn Du die Regeln des Vereins der das Krankenhaus betreibt nicht mag, wieso biste dann noch im selben Verein?

  • weil ich nicht geoutet bin und ich jetzt nich meine ausbildung abbreche. meine eltern würden mich killen^^ außerdem wäre ich dann mit 17 arbeitslos und ich finde sowas geht garnicht :P

  • Du hast ja nach unserer Meinung gefragt, nun ich persönlich finde so ein Denken mehr als nur Rückständig aber auch hier gilt der Satz:"Wes Brot ich ess, des Lied ich sing", soll heißen deren Laden, deren Regeln.
    Ehrlich gesagt, meiner Meinung nach wäre es besser wenn die Religionsfreiheit auch nur soweit ginge, solange sie das Grundgesetz verletzt, würde Dir aber auch nichts bringen das gleichgeschlechtliche Liebe z.B. nicht darunter fällt.


    Wenn Du den Laden aber deswegen jetzt so scheiße findest, kannste ja aus der Kirche austreten, damit haste einen Grund wieso die Dich kündigen können, keinen Stress mit dem Amt und musst Dich nicht outen und als Bonus haste am Ende des Monats sogar noch mehr Kohle inner Tasche weil die Kirchensteuer entfällt.

  • 1. es ist im grundgestz^^ "freie entfaltung"
    2. es wäre dumm jetzt überhaupt da aufzuhören. will ich ja nich^^ ich will krankenpfleger werden und das mach ich da jetzt auch fertig.


    ich meinte mit eurer meinung, was ihr dazu sagt, dass man das gestzlich erlaubt^^

  • Das die dich wegen sowas kündigen können ist schon ein starkes Stück und sollte vom Gesetzgeber her geändert werden. Aber ich denke das wird noch ne ganze Weile brauchen. Immerhin haben wir derzeit eine christliche Partei an der Regierung und die werden sich hüten sowas anzugehen. Es bleibt nur die Hoffnung das sich das bei der nächsten Bundestagswahl ändert.

  • Du darfst Dich zwar frei entfalten aber in dem Moment kämen wir zum Punkt der Diskriminierung und gleichgeschlechtlichkeit steht da nun mal nicht, wenn sie dort stehen würde, müsste der Bundestag nicht über die Einführung eines gesetzes abstimmen die gleiche Steuerrechte garantiert, nebenbei, dass Gesetz ist nicht durch gekommen, mal wieder.

  • Mann sollte da den Bundestagsparteien vor Augen führen das sogar die Schweiz da weiter ist. Und deren Politik ist nicht unbedingt als fortschrittlich bekannt.

  • ich mach seit 01.10. ne ausbildung zur altenpflegerin, auch bei nem kirchlichen träger. das ist da einfach so; homosexualität ist da nicht gern gesehen. aber sowas weiß man doch, bevor man sich bei nem katholischen betrieb bewirbt. ^^ da muss man sich irgendwie anpassen.

  • Ich konnte meinen Augen kaum glauben als ich das gelesen hab und hab mich mal bissl informiert. Das ist tatsächlich legal und stützt sich auf §118 des Betriebsverfassungsgesetztes, Rechtsgrundlage ist anscheinend Artikel 5 Abs 1 (Meinungsäußerung). Voll die Schweinerei!
    Hab den Text grad mal angehängt:


    § 118 Geltung für Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften


    (1) Auf Unternehmen und Betriebe, die unmittelbar und überwiegend
    1. politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder
    2. Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung, auf die Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes Anwendung findet,
    dienen, finden die Vorschriften dieses Gesetzes keine Anwendung, soweit die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebs dem entgegensteht. Die §§ 106 bis 110 sind nicht, die §§ 111 bis 113 nur insoweit anzuwenden, als sie den Ausgleich oder die Milderung wirtschaftlicher Nachteile für die Arbeitnehmer infolge von Betriebsänderungen regeln.
    (2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeschadet deren Rechtsform.
    http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html