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Tattoos: Kein Geld von der Krankenkasse



Link zum Thema/Artikel:
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Quelle (Text/Information):
Presseinformation

Autor des Artikels:
Jörn André Klatt





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Tattoos und Piercings haben sich längst von ihrem Schmuddel-Image befreit. Sobald es textilfreier zugeht, wird die gestochene Haut gern zur Schau getragen. Doch wie sieht es aus, wenn die Tätowierung schief geht?
Viele Anhänger des Körperkults finden es auch wegen der Kosten schick, sich in fernen Urlaubsgefilden die Tattoo-Tinte unter die Haut sticheln zu lassen.

Potenzielle Träger des trendigen Körperschmucks zahlen jedoch nicht nur fürs kunstvolle Stechen ihren Preis: Sie müssen auch die Kosten bei Komplikationen oder späteren Entfernungen ganz oder größtenteils selbst aufbringen. Die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, für mögliche Folgebehandlungen aufzukommen, informiert die Verbraucherzentrale.

Stiche für die Ewigkeit: Sind Tattoos einmal gesetzt, können sie nicht mehr auf natürlichem Weg verschwinden. Tinte und Farbpigmente sind so tief unter die Haut gebracht, dass sie auf Dauer sichtbar bleiben. Die aufgetragene Farbe lässt sich nur aufwendig – zum Beispiel mit teureren Laserverfahren – entfernen. Mittels einer solchen Prozedur kann der ursprünglich unversehrte Zustand der Haut jedoch nicht wieder hergestellt werden. Tattoo-Abtrünnige müssen zudem viele schmerzhafte Behandlungen über sich ergehen lassen, um die überdrüssige Zierde wieder loszuwerden. Neben den üblichen Tätowierungen mit Tinte oder Farbpigmenten liegen auch so genannte Bio- oder Henna-Tattoos im Trend, die nur vorübergehend haltbar sind. Damit Bewunderer auch bei der gestichelten Light-Version vor bösen Überraschungen sicher ist, sollte deren Beständigkeit vorher geklärt werden.

Hygiene ist A und O: Falls Stechwillige sich für ein Tattoo entscheiden, sollten sie darauf achten, dass der Körperschmuck von einem Experten aufgetragen wird, der dafür qualifiziert ist und penibel auf Sauberkeit achtet. Denn bei unsachgemäßen Nadelstichen ist die Entzündungs- und Verletzungsgefahr groß. Mangelnde Hygiene etwa kann HIV-, Hepatitis- oder andere Infektionen auslösen. Bei Hygienemängeln kann ein Tätowierer unter Umständen für gesundheitliche Schäden haftbar gemacht werden. Grundsätzlich sollten Kunden ein Studio vor einer Behandlung sorgsam in Augenschein nehmen. Da bei einigen Farbstoffen ein Krebsrisiko besteht, benutzen gewissenhafte Tätowierer zudem nur unbedenkliche Farben mit Prüfzertifikat.

Vorherige Beratung sinnvoll: Bevor der Tattoo-Spezialist unwiderruflich ans Werk geht, sollten mit dem Haus- oder Hautarzt mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen des Eingriffs – etwa allergische Reaktionen – besprochen werden. Darüber hinaus ist sinnvoll, neben den Kosten auch die Leistungen, Methode, Qualität und Hygienestandards mehrerer Studios genau unter die Lupe zu nehmen und miteinander zu vergleichen. Hierzu gehört auch die Frage, ob der Tätowierer für den Notfall einen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen kann. Bei Jugendlichen verlangen seriöse Studios grundsätzlich vor dem ersten Stich eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Achtung: Personen unter Einfluss von Arzneimitteln, Drogen oder Alkohol dürfen wegen erhöhter Gefahr von Komplikationen auf keinen Fall tätowiert oder gepierct werden.
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